Aktuelles

Juli 2010
Am 17.06.2010 hat der Bundestag den Weg zu einer Jobcenterreform freigemacht und eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Dieses wird um einen neuen Zuständigkeitsartikel 91e ergänzt. Demnach soll die als Experimentierklausel im SGB II geregelte Zulassung von Optionskommunen verstetigt und ausgeweitet werden.
Max. 110 Optionskommunen (statt bisher 69) soll es dann geben und ein Bundesgesetz näheres dazu regeln. Der Bund trägt die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben, die sich aus der Umsetzung des Gesetzes ergeben und übt die Finanzkontrolle aus. Er kann im bisherigen Regelungsumfang Rückforderungen geltend machen, wenn Mittel rechtswidrig eingesetzt werden.
Neu ist die Einführung eines einheitlichen und transparenten Steuerungssystems durch Zielvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie entsprechende Zielvereinbarungen zwischen den jeweiligen Ländern und Optionskommunen. .

Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi ist laut Bundesregierung aufgrund mangelnder Akzeptanz bei den Ländern und Kommunen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Wie sie in ihrer Antwort (17/1907) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1622) schreibt, sollten ursprünglich bis zu 100.000 zusätzliche Stellen für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Bis Ende 2009 seien jedoch nur 15.825 Stellen eingerichtet worden. Aus Sicht der Bundesregierung bieten die bislang vorliegenden und nur vorläufigen Ergebnisse der Evaluation aber ”keine ausreichende Grundlage“, Konsequenzen für die Umsetzung des Programms zu ziehen.
Übrigens wurden 13.131 Stellen der 15.825 von freien Unternehmen wie z. B. kommunalen Beschäftigungsgesellschaften, Vereinen o. ä. im Einvernehmen mit den Kommunen geschaffen.

Das BMAS startet ein Modellvorhaben “Bürgerarbeit“, um neue Lösungsansätze zur Steigerung der Effizienz der Arbeitsmarktinstrumente zu erproben. Der Landkreis Uckermark hat eine entsprechende Interessenbekundung abgegeben.

Das Land Brandenburg hat ein öffentlich gefördertes Beschäftigungsprogramm “Arbeit für Brandenburg” auf den Weg gebracht , in dem bis 2014 statt geplanter 8.000 öffentlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse im gemeinwohlorientierten Bereich mit existenzsichernder Entlohnung nun aktuell 6.500 geschaffen werden sollen. Das Land unterstützt diese mit bis zu 250 € monatlich. Vorrangig Personen, die über 36 Monate arbeitslos sind und die das 50. Lebensjahr vollendet haben sollen in der Regel mind. 2 Jahre, bei Übergang in Rente bis zu 3 Jahren ein Beschäftigungsverhältnis erhalten. Die entsprechende Richtlinie tritt am 01.07.10 in Kraft.
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Im Landkreis Uckermark hat der Kreistag am 19. Mai einen neuen Landrat gewählt. Wir gratulieren Herrn Dietmar Schulze zu seiner Wahl und freuen uns auf eine interessante und erfolgreiche Zusammenarbeit in der Arbeitsmarktpolitik und bei der Ausgestaltung der Option im Landkreis.
Die Mitglieder des URV e.V. stehen für die gemeinsame Arbeit zur Aktivierung und Integration von arbeitslosen und v.a. langzeitarbeitslosen Menschen der Region verantwortungsvoll und mit umfangreichem fachlichen, arbeitsmarktspezifischen und zielgruppenbezogenen Knowhow zur Verfügung.

Der URV e.V. verfolgt darüber hinaus in 2010 folgende
Eigene Projektvorhaben:

  • Vom 01.01.2010 – 31.12.2010 führen wir in der Uckermark erneut das Projekt AfA – Aktiv für Arbeit durch. Als Ansprechpartnerin steht hier Ramona Klopsch (03984 808504) zur Verfügung.
  • Unsere BildungsberaterInnen Jeannette Stockmann de Caro und Stefan Krüger von der Bildungsberatungsagentur Uckermark (03984 807197) stehen Ihnen auch in 2010 in allen Fragen der Aus- und Weiterbildung zur Seite. Sie beraten regelmäßig in Prenzlau, Schwedt und Templin.
  • Der URV e.V. hat auch in 2010 die Externe Koordinierung zur Umsetzung des LAP Uckermark im Bundesprogramm “Vielfalt tut gut.” übernommen.
  • Termine

    Verbundsitzung

    am Dienstag, den 07.09.2010 ab 9.00 Uhr in Prenzlau beim URV e.V.

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