Oktober 2011
Oktober 2011
Am 14.10.2011 hat der Bundesrat zu dem am 23.09.2011 vom Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt den Vermittlungsausschuss angerufen. Strittige Punkte sind vor allem der Gründungszuschuss, die Einstiegsqualifizierung, die Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer/innen sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Auch wenn hier möglicherweise noch Korrekturen zu erwarten sind, ändern diese nicht den Grundtenor des Gesetzes, der davon ausgeht, dass auch langzeitarbeitslose Menschen vom sich positiv entwickelnden Arbeitsmarkt relativ schnell und umfassend profitieren werden.
Eine Synopse der BA zu den Änderungen im Gesetz finden Sie hier:
230911_BA-Synopse-Instrumentenreform2012
Leider berücksichtigt das Gesetz nicht die vielerorts verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit und die sich daraus ergebenden besonderen individuellen (Förder)Bedarfe langzeitarbeitsloser und bildungsferner Zielgruppen im SGB II. Die wesentlichen Kritikpunkte der sozialen und Beschäftigungsträger bleiben also bestehen.
Die aktuellen und weiteren Kürzungen in der Zukunft in den Eingliederungsmitteln für Langzeitarbeitslose treffen die Uckermark besonders hart. In der Uckermark lebt jede/r 6. von Hartz IV, nur 10 % der erwerbsfahigen Hilfebedürftigen werden vom örtlichen Grundsicherungsträger, der Optionskommune Landkreis, als integrationsnah eingestuft. 55 % und damit der überwiegende Anteil haben multiple Profillagen und bedürfen längerfristiger Unterstützung auf ihrem Weg in Arbeit. 20% der Kunden des Jobcenters werden sogar als längerfristig nicht vermittelbar eingestuft. Vor dem Hintergrund eines nur bedingt aufnahmefähigen Arbeitsmarktes und der Priorität der Vermittlung in Arbeit, an der sich das Jobcenter auch im bundesweiten Vergleich messen lassen muss einerseits und der Notwendigkeit und Verantwortung, den Menschen Alternativen und Teilhabemöglichkeiten mit dem Ziel einer sozialen Integration anzubieten, müssen für 2012 ausgewogene Schwerpunkte gesetzt und ergänzende Alternativen gesucht werden.
Das Regionalbudget V des MASF des Landes Brandenburg , das im Moment in der Uckermark intensiv vorbereitet und am 01.03.2012 für weitere 2 Jahres starten wird, ist eine dieser zum großen Teil ESF-finanzierten Alternativen. Das Konzept ist erarbeitet und 5 Ideenwettbewerbe suchen aktuell geeignete Wege der Umsetzung.
Zur Projektarbeit 2011
Auch in 2011 führt der Uckermärkische Regionalverbund e.V. eine intensive Projektarbeit im Sinne der Vereinssatzung durch. Genannt seien hier “Aktiv für Arbeit in der Uckermark” und die “Bildungsberatungsagentur Uckermark”.
Informationen zu unseren Projekten Sie in den entsprechenden Rubriken
und unter
www.um-bildungsberatung.de


