Beitragsordnung
1. Beitragspflicht gemäß §58 BGB und §6 Satzung
Beitragspflichtig sind alle ordentlichen Vereinsmitglieder.
2. Beitragshöhe
- Natürliche Personen
→ 30 € pro Jahr - Beschäftigungsstrukturen (Vereine, GmbH, GbR, IG u.ä.)
→ 1.200 € pro Jahr - Kommunen
→ 0,05 € pro Jahr und Einwohner
Der Beitrag versteht sich als Jahresbeitrag.
3. Beitragszahlungstermine
Die Rechnungslegung erfolgt 1x jährlich bis Ende Februar des laufenden Jahres durch die Geschäftsstelle bzw. den Vorstand.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung
4. Inkraftsetzung
Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.


