Beitragsordnung

1. Beitragspflicht gemäß §58 BGB und §6 Satzung
Beitragspflichtig sind alle ordentlichen Vereinsmitglieder.

2. Beitragshöhe 

  • Natürliche Personen 
     →  30 € pro Jahr
  • Beschäftigungsstrukturen (Vereine, GmbH, GbR, IG u.ä.) 
     →  1.200 € pro Jahr
  • Kommunen              
     →  0,05 € pro Jahr und Einwohner

Der Beitrag versteht sich als Jahresbeitrag.

3. Beitragszahlungstermine

Die Rechnungslegung erfolgt 1x jährlich bis Ende Februar des laufenden Jahres durch die Geschäftsstelle bzw. den Vorstand.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung

4.  Inkraftsetzung

Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

  • Termine

    Verbundsitzung

    am Dienstag, dem 07.02.2012 ab 9.00 Uhr in Prenzlau


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